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Bremer Taxi IG - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Taxi in Bremen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bremen Taxi 1. Auftragsvermittlung Die Bremer Taxi IG ist eine Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer verschiedener Taxiunternehmen Bremens. Sämtliche uns übermittelten Fahrtaufträge werden durch uns angeschlossene Fahrer der Bremer Taxiunternehmen oder selbst fahrende Taxiunternehmer durchgeführt. (Nachfolgend Bremer-Taxi IG genannt) Die Bremer-Taxi IG nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich oder online zu den aktuellen Konditionen entgegen, die sie zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet veröffentlicht hat. 2. Zustandekommen des Beförderungsvertrags / Vertragspartnerschaft Vertragspartner des Bestellers wird das durch uns beauftragte Unternehmen. Die Bremer-Taxi IG tritt lediglich als Vermittler auf. Der Beförderungsvertrag kommt durch die Vermittlung der Bremer-Taxi IG an einen angeschlossenen Fahrer mit dem durch diesen Fahrer vertretenen Unternehmen nach schriftlicher Bestätigung der Bremer-Taxi IG zustande. Unsere angeschlossene Fahrer sind durch ihren Arbeitgeber berechtigt, durch uns vermittelte Beförderungsverträge rechtsverbindliche abzuschließen. 3. Bezahlung 3.1 Die Abrechnung der Fahrten erfolgt direkt durch das von uns beauftragte Unternehmen bzw. dessen Inkassobeauftragten. In der Regel erfolgt die Zahlung im Taxi in bar oder per Kreditkarte: Abweichende Zahlungsvereinbarungen sind möglich und bedürfen der Schriftform. 3.2. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung. 3.3. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die Bremer-Taxi IG über den Betrag uneingeschränkt verfügen kann. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung. 3.4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Bremer-Taxi IG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls die Bremer-Taxi IG nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist die Bremer-Taxi IG berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB). 3.5. Der Bremer-Taxi IG steht wegen ihrer Forderung(en) aus Beförderungen ein Pfandrecht an überlassenen oder aufgrund von Beförderungen in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. die Bremer-Taxi IG ist berechtigt, das Pfandrecht auch zur Befriedigung von Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden zu verwerten. Die Bremer-Taxi IG ist berechtigt, gepfändete Gegenstände 14 Tage nach deren Pfändung nach eigenem Ermessen zu einem angemessenen Preis zu veräußern und die damit erzielten Einnahmen zur Begleichung der offenen Schuld des Kunden zu verwenden, falls dieser die offene Forderung nicht zuvor begleicht. Für eine Pfandnahme ist die Bremer-Taxi IG berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro zu erheben. 4. Terminierung / Terminänderung / Stornierung Für Terminfahrten zum Flughafen, Bahnhof oder Hafen sowie Abholungen ab Flughäfen, Schiffen oder Bahnhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen der Bremer-Taxi IG Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Anderenfalls haftet der Kunde für der Bremer-Taxi IG entstehende Schäden. Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, der Bremer-Taxi IG die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt der Bremer-Taxi IG die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für die Bremer-Taxi IG zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an: - bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 25% - bis 12 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 50% - weniger als 8 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin (kurzfristige oder versäumte Stornierung) 100% des jeweiligen voraussichtlichen Beförderungsentgeltes. Die Bremer-Taxi IG behält sich bezüglich der Berechnung von Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht. Die oben stehenden Regelungen der Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem. 5. Preise 5.1. Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe sowie zuzüglich Spesen und möglicher Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren, Tunnelgebühren etc.). Maßgeblich sind die jeweils durch die Bremer-Taxi IG im Internet veröffentlichten Preisangaben. Alte Preislisten haben mit der Veröffentlichung einer neuen ihre Gültigkeit verloren. 5.2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrttermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die Bremer- Taxi IG berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 25 % übersteigt. 6. Beförderung von Personen und Sachen 6.1. Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindliche minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden. 6.2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist der Bremer-Taxi IG freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, oder Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen. 6.3. Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zu legende Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei Kilometer unabhängigen Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten ist der Bremer-Taxi IG die Wahl der Fahrstrecke freigestellt. 6.4. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn die Bremer-Taxi IG natürlich gern bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden. 6.5. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt untersagt. 6.6. Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird die Bremer Taxi IG dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen. Kuriergut wird von der Bremer-Taxi IG in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, ist dies der Bremer-Taxi IG direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen. 7. Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand ist der Sitz des vermittelten Unternehmens, i.d.R. Bremen. 8.Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten. Bremer-Taxi IG Marc Röhrs 15.02.2020
Bremen Taxi
Das Taxi für Bremen und das Umland

Flughafentransfer

Flughafentransfer Für Geschäftsreisende oder Familien mit Kindern, unsere Taxis sind für jeden Transfer zu allen deutschen und europäischen Flughäfen die erste Wahl. Flughafen Bremen Flughafentransfer Bremen mit gepflegten Fahrzeugen und umsichtigen Fahrern. Wir holen Sie aus Bremen und ganz Deutschland pünktlich und zuverlässig ab. Flughafen Hamburg HAM Flughafentransfer von Bremen nach Hamburg oder zurück bieten wir zum Festpreis von € 200,00 inkl. Mehrwertsteuer an. Flughafen Hannover HAJ Flughafentransfer von Bremen nach Hannover oder zurück bieten wir zum Festpreis von € 180,00 inkl. Mehrwertsteuer an.
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Bremer Taxi IG - Allgemeine

Geschäftsbedingungen

Das Taxi in Bremen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bremen Taxi 1. Auftragsvermittlung Die Bremer Taxi IG ist eine Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer verschiedener Taxiunternehmen Bremens. Sämtliche uns übermittelten Fahrtaufträge werden durch uns angeschlossene Fahrer der Bremer Taxiunternehmen oder selbst fahrende Taxiunternehmer durchgeführt. (Nachfolgend Bremer-Taxi IG genannt) Die Bremer-Taxi IG nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich oder online zu den aktuellen Konditionen entgegen, die sie zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet veröffentlicht hat. 2. Zustandekommen des Beförderungsvertrags / Vertragspartnerschaft Vertragspartner des Bestellers wird das durch uns beauftragte Unternehmen. Die Bremer-Taxi IG tritt lediglich als Vermittler auf. Der Beförderungsvertrag kommt durch die Vermittlung der Bremer-Taxi IG an einen angeschlossenen Fahrer mit dem durch diesen Fahrer vertretenen Unternehmen nach schriftlicher Bestätigung der Bremer-Taxi IG zustande. Unsere angeschlossene Fahrer sind durch ihren Arbeitgeber berechtigt, durch uns vermittelte Beförderungsverträge rechtsverbindliche abzuschließen. 3. Bezahlung 3.1 Die Abrechnung der Fahrten erfolgt direkt durch das von uns beauftragte Unternehmen bzw. dessen Inkassobeauftragten. In der Regel erfolgt die Zahlung im Taxi in bar oder per Kreditkarte: Abweichende Zahlungsvereinbarungen sind möglich und bedürfen der Schriftform. 3.2. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung. 3.3. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die Bremer-Taxi IG über den Betrag uneingeschränkt verfügen kann. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung. 3.4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Bremer- Taxi IG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls die Bremer- Taxi IG nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist die Bremer-Taxi IG berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB). 3.5. Der Bremer-Taxi IG steht wegen ihrer Forderung(en) aus Beförderungen ein Pfandrecht an überlassenen oder aufgrund von Beförderungen in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. die Bremer-Taxi IG ist berechtigt, das Pfandrecht auch zur Befriedigung von Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden zu verwerten. Die Bremer-Taxi IG ist berechtigt, gepfändete Gegenstände 14 Tage nach deren Pfändung nach eigenem Ermessen zu einem angemessenen Preis zu veräußern und die damit erzielten Einnahmen zur Begleichung der offenen Schuld des Kunden zu verwenden, falls dieser die offene Forderung nicht zuvor begleicht. Für eine Pfandnahme ist die Bremer-Taxi IG berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro zu erheben. 4. Terminierung / Terminänderung / Stornierung Für Terminfahrten zum Flughafen, Bahnhof oder Hafen sowie Abholungen ab Flughäfen, Schiffen oder Bahnhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen der Bremer-Taxi IG Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Anderenfalls haftet der Kunde für der Bremer-Taxi IG entstehende Schäden. Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, der Bremer-Taxi IG die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt der Bremer-Taxi IG die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für die Bremer- Taxi IG zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an: - bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 25% - bis 12 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 50% - weniger als 8 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin (kurzfristige oder versäumte Stornierung) 100% des jeweiligen voraussichtlichen Beförderungsentgeltes. Die Bremer-Taxi IG behält sich bezüglich der Berechnung von Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht. Die oben stehenden Regelungen der Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem. 5. Preise 5.1. Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe sowie zuzüglich Spesen und möglicher Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren, Tunnelgebühren etc.). Maßgeblich sind die jeweils durch die Bremer-Taxi IG im Internet veröffentlichten Preisangaben. Alte Preislisten haben mit der Veröffentlichung einer neuen ihre Gültigkeit verloren. 5.2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrttermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die Bremer-Taxi IG berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 25 % übersteigt. 6. Beförderung von Personen und Sachen 6.1. Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindliche minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden. 6.2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist der Bremer-Taxi IG freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, oder Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen. 6.3. Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zu legende Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei Kilometer unabhängigen Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten ist der Bremer-Taxi IG die Wahl der Fahrstrecke freigestellt. 6.4. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn die Bremer-Taxi IG natürlich gern bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden. 6.5. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt untersagt. 6.6. Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird die Bremer Taxi IG dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen. Kuriergut wird von der Bremer-Taxi IG in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, ist dies der Bremer-Taxi IG direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen. 7. Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand ist der Sitz des vermittelten Unternehmens, i.d.R. Bremen. 8.Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten. Bremer-Taxi IG Marc Röhrs 15.02.2020
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